Allgemeine Geschäftsbedingungen von Guide-Academy-Europe
Stand 14.06.2023.
Liebe Kunden und Outdoorfreunde,
Outdoorzeit ist die schönste Zeit im Jahr. Als erfahrener Outdooranbieter ist uns daher vor allem an Ihrem Spaß, Zufriedenheit, Sicherheit und Gesundheit, sowie einer interessanten und spannenden Zeit unterwegs gelegen.
Gleichzeitig freuen wir uns über gegenseitig fairen Business. Wir erfüllen unsere Versprechen und liefern was wir zusagen. Von unseren Kunden erwarten wir im Gegenzug eine ehrliche und faire Zahlungsmoral.
You get what you read
Auch wenn unsere ABG mal 2 Tassen Zeit zum Lesen brauchen…DAS ist auch fairer Business. Machen Sie sich bitte vertraut mit den AGB. Spätere Reklamationen nach Buchung oder „habe ich nicht gelesen“ liegen nicht in der Verantwortlichkeit von Guide-Academy-Europe. Daraus resultierende Kosten, Folgekosten Storno etc. gehen dann vollumfänglich zu Lasten des Kunden. Machen sie sich bitte VOR Buchung damit vertraut.
Bei uns finden Sie in den AGB absolut keine Doppeldeutigkeiten, Kleingedrucktes haben wir auch nicht. Bei Fragen zu den ABG wenden Sie sich bitte einfach im Vorfeld an uns. Mit Ihrer Buchungsmail bzw. dem Anmeldeformular bestätigen Sie die Kenntnisnahme der AGB und akzeptieren diese. Durch eine Bestätigungsmail oder ein Bestätigungsschreiben per Post kommt ein verbindlicher Vertrag gemäß dem BGB zustande.
Wir freuen uns auf die gemeinsamen Tage mit Ihnen!
1. Teilnehmer
Teilnehmen kann grundsätzlich jede Person, die den Bedingungen der Unternehmung entspricht und die im Vorfeld ggf. genannten Voraussetzungen erfüllt. Die Teilnehmer erklären mit ihrer Anmeldung, dass aus medizinischer Sicht zum Zeitpunkt der Anmeldung keine Bedenken gegen die Teilnahme bestehen. Gleichzeitig erklären sie, dass sie bereit sind, sich mit uns zusammen an die örtlich geltenden Gesetze zu halten und dem machbaren Naturschutz auf Tour zustimmen. Sie erklären sich auch einverstanden, den fachlich notwendigen Anweisungen der Guides, Trainer etc. zu folgen.
Von der Teilnahme sind im Interesse aller per se ausgeschlossen:
- Angehörige verfassungsfeindlicher Organisationen
- sog. Reichsbürger
- die Prepper die Tendenzen zum rechten Spektrum aufweisen
- religiöse/politische Extremisten aller Art und Ausprägung
- Personen, die wegen Straftaten gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung, Verstößen gegen die sexuelle Selbstbestimmung, schwerer Betrugsdelikte, sowie gegen die körperliche und seelische Unversehrtheit rechtskräftig verurteil sind oder gegen die ein derartiges Verfahren läuft.
- Personen, die die Ausschreibungsvorgaben erkennbar nicht einhalten können oder wollen.
Aus Sorgfaltsgründen und Gründen der begrenzten Machbarkeit, so leid es uns tut:
- Personen, die im nahen Vorzeitraum eine schwere leistungsmindernde Behandlung/Operation oder einen Unfall mit schweren Nachwirkungen und möglichen Auswirkungen auf die Unternehmung erlitten haben.
- Auf Rollstuhl, Rollator oder Gehhilfen angewiesene Personen.
- Personen mit schwerwiegenden, psychischen Krankheiten, die ein soziales Miteinander schwer beeinträchtigen oder zu vermutenderweise ausschließen.
Hinweis:
Alle Veranstaltungen von Guide-Academy-Europe sind absolut drogenfrei. Personen, die im Rahmen einer Guide-Academy-Europe geleiteten, organisierten oder anderweitig zu verantwortenden Unternehmung illegale Drogen konsumieren, können von der weiteren Teilnahme ohne Rückerstattung ohne weitere Rücksprache mit Teilnehmer oder Veranstalter durch den örtlichen Verantwortlichen ausgeschlossen werden. Gleiches gilt für verschriebene Medikamente die motorisch-, bewusstseins- oder handlungsbeeinflussend wirken, sowie übermäßigen Alkoholkonsum. Rückzahlungen gezahlter Teilnehmergebühren entfallen in einem solchen Falle. Die Prüfung der Wirkung/ Outdoorverträglichkeit von Medikamenten obliegt dem Nutzer derselben
2. Teilnahme
a. Teilnehmer unter 18 Jahren dürfen je nach Ausschreibung mit einer bei Veranstaltungsbeginn vorliegenden und unterschriebenen schriftlichen Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten teilnehmen. Sofern Fragebögen zu Gesundheitsaspekten benötigt werden, sind diese wahrheitsgemäß auszufüllen. Bei chronischen/ akuten Krankheiten, die einer Teilnahme nicht entgegenstehen, sind ggf. notwendige Medikamente für den Eigenbedarf in ausreichender Menge mitzuführen. Guide-Academy-Europe übernimmt keinerlei Lagerung, Transport, Ausgabe oder Beschaffung von medizinischen Hilfsmitteln oder Verbrauchsmitteln. Anfallende Gebühren sind gemäß der Ausschreibung termingerecht VOR der Veranstaltung vollständig zu bezahlen, sofern andere Absprachen dies nicht anders regeln. Die benötigte Ausrüstung muss bei Beginn der Veranstaltung vorhanden und funktionsfähig sein. Jeder Teilnehmer benötigt einen amtlichen Lichtbildausweis, sowie ein gültiges Krankenkassenkärtchen (bei Privatversicherten das entsprechende Mittel).
Alle Dokumente, die zur Durchführung einer Unternehmung gemäß Vertrag, Gesetzen und Ausschreibung vom Teilnehmer mitzuführen sind, müssen bei Veranstaltungsbeginn vorliegen.
2.b Ausschluss oder Nichtzulassung zur Teilnahme
Vorsätzlich falsche Angaben mit gravierenden Folgen zu Gesundheitsaspekten, bei unter 18-jährigen zur Erlaubniserteilung und zu gemäß Ausschreibung fälligen Zahlungen können zur Nichtzulassung, sowie zum Ausschluss auch während der Veranstaltung führen.
Weiteres unter Punkt 12!
2.c Anrechnung von Vorausbildungen bei Guideausbildungen
- Ggf. können Ausbildungsinteressierte einzelne Module anrechnen und somit erlassen bekommen.
- Dies ist kein Rechtsanspruch, die Entscheidung hierüber liegt bei Guide-Academy-Europe.
3. Hunde
Bei Veranstaltungen mit Hund kann jeder ausreichend sozialisierte und verträgliche Hund teilnehmen, sofern die sachgemäße Führung durch den Halter sichergestellt ist. Dem Halter obliegt die vollständige Aufsichts- und Führungspflicht nach den örtlich geltenden Gesetzen und Vorgaben. Für die Nahrung des Tieres und dessen medizinische Versorgung, Reise, allgemeine Vorbereitungen und Zoll-/Grenzangelegenheiten ist der Halter gänzlich eigenverantwortlich. Teilnehmende Hunde müssen über einen ausreichenden, ggf. den gesetzlich vorgeschrieben Impfschutz (auch des Gastlandes) verfügen, gechipt bzw. tätowiert sein und über eine Haftpflichtversicherung verfügen. Jeder Halter hat ausreichend Erste-Hilfe-Material (Hund!) und einen leichten Reisemaulkorb mitzuführen. Junghunde unter 12 Monaten, sowie läufige Hündinnen dürfen nicht teilnehmen. Der Halter erklärt mit seiner Anmeldung die Tauglichkeit seines Tieres gemäß der beschriebenen Vorgaben. Sofern unterwegs durch den Hund für die Umgebung nicht vertretbare (mittelbare oder unmittelbare) Gefahren oder andere qualitätsmindernde Faktoren eintreten, berechtigt dies zum Ausschluss von Hund und Halter ohne Anspruch auf Rückerstattung. Insbesondere bei Touren abseits der Zivilisation ist i.d.R für verletzte oder kranke Hunde keine weitergehende oder veterinärdienstliche Hilfe planbar oder sichergestellt. Der Halter bestätigt mit seiner Buchungsunterschrift, für Kosten und Folgen von Erkrankung oder Verletzung vollumfänglich selber aufzukommen und stellt Guide-Academy-Europe diesbezüglich von allen Forderungen frei.
4. Allgemeine Risiken von Outdooraktivitäten
Die Teilnahme an allen Unternehmungen von Guide-Academy-Europe ist grundsätzlich freiwillig und geschieht in allen Einzelhandlungen währenddessen stets freiwillig und grundsätzlich auf eigene Gefahr. Abseits der Wege besteht i.d.R. keine Wegesicherungspflicht des Forstes. ggf. werden Scchutzmittel wie Helme ausgegeben.
- Zeitweilige Bewegung u.a. abseits von Wegen, im Wald und an Ufern sind regelmäßiger Teil von allen Outdoortätigkeiten.
- Trotz sorgfältigster Planung, Vorbereitung und Durchführung sind nicht vermeidbare Grundrisiken arttypisch. Diese können u.a. ausgehen von: Wetter, Eigenverhalten, Materialverhalten, Personenverhalten, Tieren, Bäumen, Gewässern, allgemeiner Umwelt.
- Hinzu kommt der allgemeine öffentliche (Straßen) Verkehr.
- Diese Einflüsse stellen keinen vom Veranstalter zu verantwortenden Mangel und keinen Grund für gänzliche oder anteilige Kostenrückerstattung dar.
5. Leistungen
1.Allgemeines
- Grundlage des Vertrages sind die in Ausschreibung, Prospekt oder in gesonderten Aufstellungen beschriebenen Leistungen. Änderungen bedürfen stets der Schriftform und müssen von allen Parteien schriftlich (Mail oder Post) bestätigt werden. Notwendige Änderungen unterwegs liegen in der Verantwortung des Veranstalters. Gründe hierzu sind z.B. Wetter, Lawinen, Bergrutsch, Überflutung, Eisbruch, Kälteeinbruch, politische Unruhen, Bürgerkriegs-/Kriegszustände, andere Kampfhandlungen, kriminelle Handlungen gegen Personen/ die Gruppe, Epidemien/Seuchen/Pandemien, Unfällen, Feuer, bei der Feststellung von erheblich eingeschränktem Leistungsvermögen einzelner oder mehrerer Teilnehmer, wenn die sichere Durchführung der Unternehmung in Frage gestellt ist.
- Sofern Unfälle, Krankheiten von Tourenteilnehmern (auch Leitungspersonal) Änderungen in Zeitplan, Orten, Abläufen und Inhalten erfordern, hat dies Vorrang.
- Die von Guide-Academy-Europe. diesbezüglich getroffenen Entscheidungen bedürfen keiner Zustimmung.
- Hieraus resultierende notwendige Änderungen stellen keinen vom Veranstalter zu verantwortenden Mangel und keinen Grund für eine gänzliche oder anteilige Kostenrückerstattung dar.
2.Unabwendbare Störung der Leistungerbringung (Höhere Gewalt, Unfall, Notfall)
- Notwendig erkennbar werdende und im Rahmen der gültigen Gesetze (auch als leistbar erkennbare) allgemeine Erste-Hilfe-Maßnahmen, Teilnahme an Bergungen oder medizinische Unterstützungsleistungen sind im Rahmen der geltenden, nationalen Gesetze i.d.R. eine nicht abwendbare Pflicht.
- Insbesondere auf Winter-/ Kanu-/ Berg-/ Trekkingtouren abseits der Zivilisation oder ohne schnell verfügbare, sanitätsdienstliche Unterstützung von Feuerwehr etc. haben diese im Bedarfsfall absoluten Vorrang vor Fortsetzung der Veranstaltung.
- Dies betrifft auch die Hilfeleistungen gegenüber anderen Gruppen und Fremdpersonen. Der Rahmen und die Tragweite der Hilfeleistung hängen von allgemeinen, gesetzlichen Vorgaben und dem zumutbaren und persönlichen Hilfeleistungvermögen des Einzelnen ab.
- Die jederzeitige Sicherstellung der Sicherheit der Veranstaltungsteilnehmer hat dabei Priorität. Die vom örtlichen Leiter diesbezüglich getroffenen Entscheidungen bedürfen gemäß der AGB keiner Zustimmung.
- Der daraus ggf. resultierende Abbruch bzw. die Konsequenzen einer ggf. notwendigen, vorübergehenden Teilnahme an einer Hilfsmaßnahme stellen keinen vom Veranstalter zu verantwortenden Mangel und keinen Grund für gänzliche oder anteilige Kostenrückerstattung dar.
- Den fachlichen Befehlen, Anordnungen und Weisungen von Behörden, medizinischem Fachpersonal, von Rettungs-/ Ordnungskräften haben Teilnehmer, wie auch Guide unbedingt Folge zu leisten.
Erkrankungen und Verletzungen in der Gruppe
- Erkrankungen und Verletzungen, sowie Symptome und den Verdacht darauf haben Veranstaltungsteilnehmer dem verantwortlichen Leiter von Guide-Academy-Europe umgehend unter Nennung der Umstände mitzuteilen. Ggf. schließt das die Benennung von Zeugen oder Beteiligten, sowie das zeitnahe Ausfüllen einer ausführlichen Unfallmeldung ein.
- Den fachlichen Weisungen des Guides haben Erkrankte/Verunfallte bis zur Übergabe an Rettungskräfte, Fachmediziner etc. Folge zu leisten, soweit sie dazu in der Lage sind.
6. Haftung
Guide-Academy-Europe haftet für entstehende Sach-/ Personen- / Vermögens-/ Umweltschäden nur im Rahmen der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung.
Keine Haftungspflicht besteht seitens Guide-Academy-Europe:
- für private Ausrüstung/Besitztümer der Teilnehmer (Schäden, Verlust, Transportschäden, Verschmutzung, Diebstahl, Abnutzung )
- für jegliche Schäden die unmittelbar oder mittelbar auf den Konsum von Drogen, Alkohol und anderen bewusstseins-/ motorik-/steuerungsverändernden Substanzen seitens eines Teilnehmers zurück zu führen sind
- für durch Teilnehmer verursachte Schäden an Dritten, der Umwelt oder fremdem Eigentum
Der Teilnehmer haftet gegenüber Guide-Academy-Europe bei:
- grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder vorsätzlich unsachgemäßer Nutzung, Verlust und Beschädigung von zur Verfügung gestelltem Material
- vom Veranstalter ausgeliehenem Material in Höhe des Ersatz- oder Neubeschaffungspreises.
7. Vertragsabschluss
Alle per e-mail oder per Post gesandten Schreiben, Informationen, Bestätigungen, Abschlüsse, Widerrufe gelten als schriftlich erstellt. Der Vertrag wird mit der Anmeldung verbindlich in Aussicht gestellt. Durch eine schriftliche Bestätigung (auch per Mail!) seitens Guide-Academy-Europe gilt der Vertrag als beiderseitig rechtsverbindlich abgeschlossen. Gerichtsstand ist Mannheim.
8. Zahlung
8.a. Workshops, Trainings, Sondertermine
Nach verbindlichem Vertragsabschluss und Rechnungserhalt wird per Überweisung (in Ausnahmefällen bar gegen Quittung) die volle ausgeschriebenen oder ausgehandelte Summe fällig. Bei zu später oder unvollständiger Zahlung kann der Veranstaltungsplatz ohne vorherige Rücksprache weitervergeben werden.
Ggf. können auf persönliche Rücksprache andere Modalitäten vereinbart werden. Teilnahme nur nach vorheriger Zahlung.
8.b.Lehrgänge:
Dies betrifft alle Guideausbildungen und mehrmodulige Lehrgänge. Dies sind die Ausbildungen/Spezialisierungen als:
- Trekking Guide
- Nature Walking Guide
- OutdoorGuide
- Wilderness Guide
- Dog-Trekking-Guide
- Winter Guide
- Kanu Guide
- Schneeschuh Guide
Für diese Lehrgänge wird max. 10Tage nach Erhalt der Rechnung eine Anzahlung von 50% auf den Gesamtlehrgangspreis fällig. Bei (auch teilweise) ausbleibender bzw. verspäteter Anzahlung kann der Lehrgangsplatz ohne Rücksprache oder Ersatzanspruch weitergegeben werden.
Die Restsumme ist als Gesamtsumme vollständig und VOR dem Lehrgangsstart per Überweisung zu zahlen.
Achtung!
- Nur in abgesprochenen und schriftlich fixierten Einzelfällen kann eine Ratenzahlung vereinbart werden. Ein Rechtsanspruch besteht darauf nicht.
- Bei Nichtstattfinden des Kurses wird die Kursgebühr ohne Abzüge zurück erstattet.
- Bei vorzeitigem Ausscheiden aus einem mehrmoduligen Lehrgang/Ausbildung/Training (gleich welchen Grundes!) entfällt eine Rückzahlung der Kursgebühr für den Gesamtlehrgang vollumfänglich.
- Bitte machen Sie sich vor Buchung mit den hier beschriebenen Regeln vertraut. Sie sind verbindlich.
9. Rücktritt
Der Rücktritt von der gebuchten Veranstaltung muss stets schriftlich VORAB erfolgen (Brief oder Mail). Sie rechnet ab Posteingang bei Guide-Academy-Europe. Es fallen regelmäßig pauschale Gebühren aufgrund von vorerbrachten Leistungen an. Ggf. kommt ein Storno hinzu.
- Schlechtwetterprognosen stellen keinen Anlass für vollständigen oder teilweisen kostenfreien Rücktritt oder einen Anspruch auf Verlegung der Veranstaltung dar. Sofern behördliche Katastrophenlagen oder Betretungsverbote ausgesprochen werden, kommt es stets auf das Maß der Beeinträchtigung am Veranstaltungsort im Einzelfall an.
- KFZ-Pannen, ausfallende Bahn-/Flugverbindungen, Verfahren stellen keinen Anlass für vollständigen oder teilweisen kostenfreien Rücktritt oder eine Verlegung der Veranstaltung dar. Es fällt in diesen Fällen regelmäßig ein Storno verbindlich an.
Sonstiges
- Die zeitgerechte Anreise liegt im Gestaltungsbereich des Teilnehmers und unterliegt keinerlei Zugriff oder Regulation durch Guide-Academy-Europe.
- Krankheit des Kunden oder innerhalb seines familiären/ sozialen Umfeldes stellt keinen Anlass für vollständigen oder teilweisen kostenfreien Rücktritt oder eine Verlegung der Veranstaltung dar. Gilt auch für Corona oder andere ansteckende Krankheiten!
- Dienstliche/berufliche Verhinderung des Kunden stellt keinen Anlass für vollständigen oder teilweisen kostenfreien Rücktritt oder eine Verlegung der Veranstaltung dar.
- Familiäre oder in der Partnerschaft auftauchende Problemlagen stellen keinen Anlass für vollständigen oder teilweisen kostenfreien Rücktritt oder eine Verlegung der Veranstaltung dar.
Wir empfehlen grundsätzlich den Abschluss einer entsprechenden Versicherung.
Ersatzteilnehmer
Verhinderte Teilnehmer können in Einzelfällen, nach zuvor erfolgter Absprach und schriftlicher Festlegung ggf. einen Ersatzteilnehmer benennen. Dabei wird eine Gebühr vom ursprünglichen Teilnehmer erhoben. Diese entspricht der Vorarbeitsaufwandsentschädigung und steht in keinem Zusammenhang mit den zu entrichtenden Gebühren durch den neuen Teilnehmer!
Rückerstattung von bereits geleisteten Anzahlungen bei Rücktritt
Bereits erfolgte Teilzahlungen werden (abzüglich einer Arbeitsaufwandsentschädigung dem rücktretendem Teilnehmer für bereits geleistete Planungs- und Vorbereitungsarbeit) binnen 30 Kalendertagen rückerstattet.
Rücktrittskosten
Diese setzen sich zusammen aus:
1. Einmalige Vorarbeitsaufwandsentschädigung (sog. Rücktrittspauschale) zuzgl.
2. ggf. Stornogebühren
Workshops, Trainings, Sondertermine
Bereits erfolgte Teilzahlungen werden abzüglich einer Arbeitsaufwandsentschädigung in Höhe von pauschal 25 % des Nettopreises der Veranstaltung je zurücktretendem Teilnehmer für bereits geleistete Planungs- und Vorbereitungsarbeit zuzüglich der untenstehend gelisteten, gestaffelten Stornogebühren binnen 30 Kalendertagen rückerstattet.
Storno:
- bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn ohne Storno (Pauschale fällt an!)
- bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn 25%
- bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50%
- bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn 75%
- bis 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn 90 %
- Rücktritt am Tag des Veranstaltungsbeginn 100%
- Nichterscheinen 100%
Lehrgänge
Dies betrifft alle Guideausbildungen und Guidespezialisierungen.
- Trekking Guide
- Nature Walking Guide
- OutdoorGuide
- Wilderness Guide
- Dog-Trekking-Guide
- Winter Guide
- Kanu Guide
- Schneeschuh Guide
Rücktritt VOR Lehrgangsstart
Bereits erfolgte Teilzahlungen werden abzüglich einer pauschalen Vorarbeitsaufwandsentschädigung in Höhe von € 100,- (netto) je rücktretendem Teilnehmer für bereits geleistete Planungs- und Vorbereitungsarbeit, ggf. zuzüglich der untenstehend gelisteten, gestaffelten Stornogebühren binnen 30 Kalendertagen rückerstattet.
Storno:
- bis 90 Tage vor Lehrgangsbeginn ohne Storno (Pauschale fällt an!)
- bis 60 Tage vor Lehrgangsbeginn 25% des Gesamtnettopreises
- bis 30 Tage vor Lehrgangsbeginn 50 % des Gesamtnettopreises
- bis 10 Tage vor Lehrgangsbeginn 75% des Gesamtnettopreises
- bis 2 Tage vor Lehrgangsbeginn 90% des Gesamtnettopreises
- Rücktritt am Tag des Lehrgangsbeginn 100% des Gesamtnettopreises
- Nicht erscheinen 100% des Gesamtnettopreises
Rücktritt während des Lehrganges (rechnet ab dem 1.lehrgangstag)
Bei vorzeitigem Ausscheiden aus einem mehrmoduligen Lehrgang/Ausbildung/Training (gleich welchen Grundes!) entfällt eine Rückzahlung der Kursgebühr für den Gesamtlehrgang vollumfänglich.
Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Leistungen, die vom Kunden nicht in Anspruch genommen wurden, z.B. frühere Abreise auf eigenen Wunsch (auch familiäre/ gesundheitliche/ berufliche Veranlassung, selbst entschiedene Nichtteilnahme an Teilen der Veranstaltung, Auslassen von Mahlzeiten, Nichtannahme von gebuchten Unterkünften), die ihm aber ordnungsgemäß angeboten wurden, werden nicht zurückerstattet.
Sofern diese nicht genutzten Leistungen prüfungsrelevant in Ausbildungen sind, kann davon das Bestehen oder Nichtbestehen des Lehrganges abhängen.
10. Photos, Videos, Tonaufnahmen
Bilder, Audio-/Videoaufnahmen werden nur mit Zustimmung der Personen erstellt und gespeichert. Während der Veranstaltungen von Guide-Academy-Europe erstellte Bild- und Filmträger aller Art, auch mit Personenabbildungen die zur Kenntlichmachung der Person dienlich sind, stehen Guide-Academy-Europe nur im Rahmen gesetzlicher Vorgaben zur Verfügung, sofern gemäß DSGVO hierzu eine gesetzlich bedingte oder durch den Teilnehmer schriftlich erklärte Ermächtigung zur Erstellung, Speicherung und Nutzung hierzu vorliegt. Gleiches gilt für Tonträger aller Art. Die Bereitstellung erstellter Aufnahmen ist keine vertragsgemäße Leistung und bedarf der schriftlichen Ermächtigung seitens des Teilnehmers, sofern sie an Dritte weitergegeben werden sollen.
Tonträger und Bildträger aller Art werden nicht veräußert oder anderen Personen/Institutionen entgeltlich zur Verfügung gestellt. Für die unentgeltliche Weitergabe ist die Zustimmung der gezeigten Person(en) notwendig. Erteilte Zustimmungen jeder Art zum Umgang mit personenbezogen Daten können jederzeit widerrufen werden, es besteht auf Anfrage ein jederzeitiges Auskunftsrecht seitens des Teilnehmers und eine Auskunftspflicht seitens des Veranstalters, über Speicherung, Art und Umfang, Nutzung und Verbleib von Daten.
11. Unterkunft, Verpflegung, Hygiene
Alle Outdoorunternehmungen unterliegen hierbei arttypischen Einschränkungen. Dies betrifft u.a.:
1. Unterkünfte
2. Verpflegung/ Kochmöglichkeiten
3. Sanitäreinrichtungen.
Die zu erwartenden Bedingungen werden im Vorfeld ausreichend beschrieben und erläutert. Vor Veranstaltungsbeginn erkennbare Änderungen werden rechtzeitig bekanntgegeben
zu 1 Unterkünfte
Vorgefundene Unterkünfte (z.B. einfache Schutzhütten, Unterstände…), sowie gemeinsam genutzte Gemeinschaftszelte/-lager werden gemeinsam mit den Teilnehmern hergerichtet bzw. auf – und abgebaut.
zu 2 Verpflegung/ Kochmöglichkeiten
Folgende Verpflegungskonditionen sind möglich und werden in der Ausschreibung erläutert.
Vollverpflegung
Der Veranstalter ist für die Stellung der gesamten Verpflegung im Rahmen der Veranstaltung verantwortlich. Deren Kalkulation, Menge und Art werden auf die Rahmenbedingungen der Veranstaltung zugeschnitten. Gemeinschaftsverpflegung wird i.d.R. durch die Teilnehmer selber und ggf. unter Anleitung zubereitet. Insbesondere auf mehrtägigen Trekkingtouren fehlende Kühleinrichtungen sind eine arttypische Einschränkung. Dies stellt keinen vom Veranstalter zu verantwortender Mangel dar. Ggf. bereitgestellte Verpflegung wird in ihrer Art auch hierauf abgestimmt. Für eigene, mitgeführte Verpflegung sind die Teilnehmer eigenverantwortlich. Sofern touristische oder gastronomische Einrichtungen aufgesucht werden, sind Getränke und Sonderwünsche i.d.R. vom Teilnehmer selber zu bezahlen. Abweichungen hiervon werden in der Ausschreibung explizit erwähnt. Im Einzelfall kann auf Ernährungsbesonderheiten bedingt Rücksicht genommen werden, sofern dies rechtzeitig angemeldet und besprochen worden sind. Diesbezügliche Absprachen und Vereinbarungen müssen durch den Teilnehmer VOR der Unternehmung erfolgen. Die letztendliche Entscheidung hierüber liegt bei Guide-Academy-Europe.
Selbstversorgung
Weitergehende Beratung kann im Vorfeld auf Anfrage ohne Gewähr erbracht werden. Einfuhrbestimmungen von Reiseländern zu beachten ist Sache des Teilnehmers. Der Teilnehmer hat für seine gesamte Verpflegung, Kochausstattung und Brennstoffe, deren ausreichende Menge, Qualität, Lagerung, sicheren Transport, Zollkonformität selber zu sorgen.
Die Verpflegung muss den Anforderungen der Tour entsprechen- sofern dies erkennbar nicht der Fall ist, ist den Hinweisen des verantwortlichen Leiters Folge zu leisten, um Mangelernährung zu vermeiden. Fehlende, untaugliche Nahrungsmittel berechtigen Guide-Academy-Europe zum Teilnahmeausschluss, wenn der Mangel nicht in angemessener Zeit oder nur unter unverhältnismäßigem Aufwand durch den Teilnehmer zu beheben ist oder der Teilnehmer dies nicht zu erbringen gewillt ist. Entstehende Kosten gehen zur Gänze zu Lasten des betroffenen Teilnehmers.
zu 3. Sanitäreinrichtungen
Diese sind unterwegs, insbesondere bei Outdoorunternehmungen jeder Art oft sehr einfach gehalten und entsprechen meist nicht oder nur bedingt dem gewohnten heimischen Standard. Dies gilt insbesondere für Outdoor Camps, Berghütten, Hirtenunterkünfte oder Almen und Zeltplätze. In Alpin- und ausgedehnten Forstbereichen oder in Outdoor Camps können Sanitäreinrichtungen fehlen und müssen ggf. selber erstellt und gereinigt werden. Wo nötig, sind Teilnehmer daran nach ihren Möglichkeiten beteiligt.
12. Pflichten des Teilnehmers
Allgemeines
- Bei allen Aktivitäten von Guide-Academy-Europe sind grundsätzlich die Gesetze des Aufenthaltslandes, Natur-/Umweltschutzgesetze, ggf. Dienst– bzw. Nationalparkvorschriften zu befolgen. Wiederholte Verstöße gegen diese bindenden Vorgaben berechtigen zum Ausschluss ohne Anspruch auf Gebühren- oder Folgekostenerstattung.
- Der Teilnehmer hat dafür zu sorgen, dass er den Ausschreibungsbedingungen angemessen fit und tourentauglich bei Tourenbeginn erscheint und sich unterwegs in tourentauglichem Zustand hält, soweit dies in seinen Möglichkeiten liegt. Mangelnde physisch-psychische Fitness berechtigt zum Ausschluss ohne Anspruch auf Gebühren- oder Folgekostenerstattung.
Erste-Hilfe- und-Krankheits-Situationen (siehe auch Punkt 5.2)
Im Rahmen von notwendig werdenden Erste-Hilfe-Leistungen sind auch die Teilnehmer zur Leistung gemäß den Gesetzen des Aufenthaltslandes verpflichtet. Dies gilt auch gegenüber verunfallten, fremde Personen außerhalb der eigenen Veranstaltungsgruppe!
Ausrüstung
Die Teilnehmer sind für ihre taugliche Ausrüstung verantwortlich. Beratung ist auf Anfrage möglich. Fehlende oder untaugliche Ausrüstung eines Teilnehmers bei Veranstaltungsbeginn berechtigen den verantwortlichen Leiter nach eigenem Ermessen zum Ausschluss von der Veranstaltung. Sich hieraus ergebende Kosten sind vom Teilnehmer zu tragen und es entsteht kein Anspruch auf Rückzahlung von geleisteten Gebühren oder Folgekosten. Sofern Material vom Veranstalter entliehen wird, haftet der Nutzer gemäß den AGB.
13. Rahmenbedingungen von Camps, Touren, Seminaren etc.
Guide-Academy-Europe verpflichtet sich, die Gesetze und Vorschriften des Aufenthaltslandes, die Regeln des fairen Geschäftsverhaltens und allgemeine Sicherheits – und Naturschutzvorschriften zu beachten. Alle Tätigkeiten werden nach bestem Wissen und Gewissen ausgeführt.
Abbruch/Abänderung
Wenn die Durchführung der Unternehmung durch äußere Gefahren nicht mehr sicher zu gewährleisten ist, ist der verantwortliche Leiter von TREKK N GUIDE.Die Outdoorprofis. zum Abbruch von Unternehmungen bzw. zur Änderung von Ablaufplänen berechtigt und ggf. verpflichtet. Dies können z.B. Wetter, Lawinen, Bergrutsch, Überflutung, Eisbruch, Kälteeinbruch, politische Unruhen, Bürgerkriegs-/ Kriegszustände, andere Kampfhandlungen, kriminelle Handlungen gegen die Gruppe, Epidemien, Unfälle, Feuer etc. sein.
Ausschluss von Teilnehmern
Der Guide ist unter bestimmten Bedingungen berechtigt oder ggf. verpflichtet einen Ausschluss von einem Teilnehmer bei Beginn oder unterwegs auszusprechen. Ausgeschlossenen Personen haben i.d.R. das Recht, so lange bei der Gruppe zu bleiben, bis sie an einer sicheren Stelle aus dem Weg aussteigen bzw. die Heimreise sicher antreten können, sofern sie sich bis dahin an die Weisungen des Guides halten. Teilnehmer, die wegen einer erkennbaren psychischen Notlage, Drogen-/Medikamenten/exzessivem Alkoholeinfluss oder körperlicher Mangelleistung erkennbar oder berechtigt, zu vermutenderweise tourenungeeignet sind, müssen zwingend ausgeschlossen werden.
- Ausschlüsse von Teilnehmern können bei der Feststellung von erheblich eingeschränktem physisch-psychischen Leistungsvermögen von Teilnehmern während einer Veranstaltung ausgesprochen werden, wenn die weitere, sichere Durchführung der Unternehmung als Ganzes in Frage gestellt oder in der Qualität/ den ordnungsgemäßen Abläufen massiv beeinträchtigt ist.
- Die wiederholte oder einmalige, gravierende Gefährdung anderer Personen, die Zuwiderhandlung gegen sicherheitsschaffende Ansagen des Guides kann den sofortigen Ausschluss zur Folge haben.
- Schwerwiegende soziale Gründe, das Äußern rassistischer oder persönlich, religiös, politisch diffamierende Äußerungen beleidigenden oder unwahren Charakters können den sofortigen Ausschluss zur Folge haben.
- Ausschlüsse können auch unterwegs ausgesprochen werden.
Achtung!
- Anfallende Rückführungskosten sind vom berechtigterweise ausgeschlossenen Teilnehmer zu tragen.
- Berechtigte Ausschlüsse stellen keinen vom Veranstalter zu verantwortenden Mangel und keinen Grund für gänzliche oder anteilige Kostenrück- oder Erstattung von Folgekosten dar.
Kurzfristige Umplanung
Guide-Academy-Europe ist berechtigt bzw ggf . auch verpflichtet (Stichworte: Garantenstellung/Sorgfaltspflicht), einen Veranstaltungstermin kurzfristig abzusagen, terminlich/örtlich zu verlegen, wenn äußere, vom Veranstalter nicht beeinflussbare Gefahren oder Veränderungen der Rahmenbedingungen die sichere bzw. aus-schreibungsgemäße Durchführung bereits vor Veranstaltungsbeginn in Frage stellen. Dies können z.B. unerwartete Kostensteigerungen, Wetter, Lawinen, Bergrutsch, Überflutung, Eisbruch, Kälteeinbruch, politische Unruhen, kriminelle Handlungen gegen die Gruppe, Epidemien, Feuer etc. sein. Gleiches gilt bei der Feststellung von erheblich eingeschränktem Leistungsvermögen von Teilnehmern, wenn die sichere bzw. ausschreibungsgemäße Durchführung der Unternehmung bereits vor Veranstaltungsbeginn in Frage gestellt ist.
Ein ggf. nötig werdender Ausweichtermin wird den angemeldeten Teilnehmern zeitnah angeboten.
Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Entscheidung verfügbaren Informationen und die vor Ort erkennbaren Umstände. Die von Guide-Academy-Europe aufgrund der zum Entscheidungszeitpunkt bekannten Informationen getroffene Entscheidung gemäß der AGB bedarf keiner Zustimmung betroffener Personen. Dies ist kein vom Veranstalter zu verantwortender Mangel und stellt keinen Grund für gänzliche oder anteilige Kostenrückerstattung bzw. Folgekostenerstattung dar.
14. Ausfall von Leitungspersonal
Sofern der Touren-/ Seminarleiter aufgrund z.B. einer schweren Krankheit, gegen ihn gerichtete Straftat oder eines Unfalles leitungsunfähig wird, übernimmt der Co-Guide die Führung.
- Vorrang hat in allen Belangen die Sicherheit der Gruppe. Regelungen des Aufenthaltslandes zur Ersten-Hilfe-Leistung gegenüber hilflosen oder verunfallten Personen bestehen weiter.
- Sofern nicht durch bestehende allgemeine Gesetze und /oder situationsbezogene Verhaltensaufforderungen einer Behörde, Forst, die Polizei etc. Vorgaben gemacht werden, liegt die Entscheidung zu Abbruch oder Fortsetzung der Unternehmung bei dem vor Ort verantwortlichen Leiter von Guide-Academy-Europe.
- Werden behördliche oder rettungsfachliche Befehle erteilt, hat er diesen mit der Gruppe zu folgen.
- Die Ausführungen behördlicher Anordnungen haben Vorrang vor Tourenfortsetzung und stellen keinen vom Veranstalter zu verantwortenden Mangel und keinen Grund für gänzliche oder anteilige Kostenrückerstattung dar.
- Er/ Sie veranlasst weitere Schritte gemäß seiner Lagebeurteilung nach den vor Ort zu diesem Zeitpunkt erkennbaren Umständen und vorliegenden Informationen. W.m. führt er/ sie die Teilnehmer zu einer sicheren Unterkunft, zu einer Behörde oder einer erreichbaren Rettungseinrichtung.
- Wenn nicht anders möglich, schließt er sich einer anderen geführten Wandergruppe vorübergehend an
15. Unwirksamkeit einzelner Nummern/Abschnitte/Paragraphen:
Sofern einzelne genannte Teile der AGB ungültig werden, hat dies keinen Einfluss auf die weiterbestehende Wirksamkeit der verbleibenden Teile der AGB.
Wir hoffen, alle Punkte exakt beschrieben und für unsere Kunden offen, transparent und verständlich dargelegt zu haben. Sofern Sie dennoch Fragen haben, fragen Sie uns bitte an.