Allgemeine Geschäftsbedingungen von Guide-Academy-Europe

Liebe Kunden und Outdoorfreunde,
Outdoorzeit ist die schönste Zeit im Jahr. Als professioneller Outdooranbieter ist uns daher vor allem an Ihrem Spaß, Zufriedenheit, Sicherheit und Gesundheit, sowie einer interessanten und spannenden Zeit unterwegs gelegen.

Bei uns finden Sie in den AGB mit Stand 18.02.2025 absolut keine Doppeldeutigkeiten, Kleingedrucktes haben wir auch nicht. Bei Fragen zu den ABG wenden Sie sich bitte einfach im Vorfeld an uns. Mit Ihrer Buchungsmail bzw. dem Anmeldeformular bestätigen Sie die Kenntnisnahme der AGB und akzeptieren diese. Durch eine Bestätigungsmail oder ein Bestätigungsschreiben (i.d.R. per Post) kommt ein verbindlicher Vertrag mit daraus resultierenden Leistungspflichten unsererseits und verbindlichen Zahlungsverpflichtungen seitens des Kunden zustande.
Wir freuen uns auf die gemeinsamen Tage mit Ihnen!

1. Teilnehmer
Teilnehmen kann grundsätzlich jede Person, die den Bedingungen der Unternehmung entspricht und die im Vorfeld ggf. genannten Voraussetzungen erfüllt. Die Teilnehmer erklären mit ihrer Anmeldung, dass aus medizinischer Sicht zum Zeitpunkt der Anmeldung keine Bedenken gegen die Teilnahme bestehen.

2. Teilnahme
a. Teilnehmer unter 18 Jahren dürfen je nach Ausschreibung mit einer bei Veranstaltungsbeginn vorliegenden und unterschriebenen schriftlichen Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten teilnehmen. Sofern Fragebögen zu Gesundheitsaspekten benötigt werden, sind diese wahrheitsgemäß auszufüllen. Bei chronischen/ akuten Krankheiten, die einer Teilnahme nicht entgegenstehen, sind ggf. notwendige Medikamente für den Eigenbedarf in ausreichender Menge mitzuführen. Guide-Academy-Europe übernimmt keinerlei Lagerung, Transport, Ausgabe oder Beschaffung von medizinischen Hilfsmitteln oder Verbrauchsmitteln. Anfallende Gebühren sind gemäß der Ausschreibung termingerecht VOR der Veranstaltung vollständig zu bezahlen, sofern andere Absprachen dies nicht anders regeln. Die benötigte Ausrüstung muss bei Beginn der Veranstaltung vorhanden und funktionsfähig sein. Jeder Teilnehmer benötigt einen amtlichen Lichtbildausweis, sowie ein gültiges Krankenkassenkärtchen (bei Privatversicherten das entsprechende Mittel).
Alle Dokumente, die zur Durchführung einer Unternehmung gemäß Vertrag, Gesetzen und Ausschreibung vom Teilnehmer mitzuführen sind, müssen bei Veranstaltungsbeginn vorliegen.

b. Ausschluss oder Nichtzulassung zur Teilnahme

Vorsätzlich falsche Angaben mit gravierenden Folgen zu Gesundheitsaspekten, bei unter 18-jährigen zur Erlaubniserteilung und zu gemäß Ausschreibung fälligen Zahlungen können zur Nichtzulassung sowie zum Ausschluss während der Veranstaltung führen.

Von der Teilnahme per se ausgeschlossen sind:

  • Personen, die einer behördlich als verfassungsfeindlich/extremistisch/als Verdachtsfall eingestuften Gruppierung oder deren Unter-/Teilstrukturen angehören, dieser nachweislich nahestehen oder deren Tätigkeit aktiv unterstützen
  • Personen, die sich gegen die demokratisch-freiheitliche Grundordnung der BRD aktiv betätigen oder nachweislich deren Abschaffung fordern
  • politisch/religiös extremistisch und /oder rassistisch agierende Personen
  • sog. Reichsbürger
  • Personen, die öffentlich zu Gewalt/Benachteiligung/Diskriminierung politisch/religiös/sexuell Andersdenkender aufrufen, diese unterstützen oder dulden
  • Personen die sich nachweislich gegen die körperliche Unversehrtheit anderer, die sexuelle Selbstbestimmung, die Ausübung der Religion, sowie anderweitig gegen Kinder/Frauen/Alte/Schwächere/körperlich-geistig Behinderte/ Asylbewerber, Flüchtlinge und Schutzbefohlene vergangen haben oder dieses öffentlich öffentlich gut geheißen haben
  • Personen die einen aktiven Angriffes auf Flüchtlingsunterkünfte/Asylbewerbereinrichtungen durchgeführt, ihn geduldet oder öffentlich gut geheißen haben

c. Anrechnung von Vorausbildungen

Ggf. können Ausbildungsinteressierte einzelne Module anrechnen und somit erlassen bekommen. Dies ist kein Rechtsanspruch, die Entscheidung hierüber liegt bei Guide-Academy-Europe.

Alle Veranstaltungen von Guide-Academy-Europe sind absolut drogenfrei. Auch nach der Gesetzesänderung bezüglich Cannabis sind Drogen im Camp/auf Tour nicht zugelassen und führen zum sofortigen Platzverweis/Abbruch ohne Pflicht zur Kostenrückerstattung! Personen, die im Rahmen einer Guide-Academy-Europe geleiteten, organisierten oder anderweitig zu verantwortenden Unternehmung illegale Drogen konsumieren, können von der weiteren Teilnahme ohne Rückerstattung ohne weitere Rücksprache mit Teilnehmer oder Veranstalter durch den örtlichen Verantwortlichen ausgeschlossen werden. Gleiches gilt für verschriebene Medikamente die motorisch-, bewusstseins- oder handlungsbeeinflussend wirken, sowie über-mäßigen Alkoholkonsum. Die Prüfung der Wirkung/ Outdoorverträglichkeit von Medikamenten obliegt dem Nutzer derselben.

3. Hunde
Bei Veranstaltungen mit Hund kann im Grundsatz und nach vorheriger Absprache, ggf. nach Rücksprache mit allen anderen Teilnehmern, jeder ausreichend sozialisierte und nachweislich verträgliche Hund teilnehmen, sofern die sachgemäße Führung durch den Halter sichergestellt ist. Hunde, die bereits auffällig geworden sind ( Wilderei, Beißereien, Attacken, Ausreißen) sind hiervon ausgenommen! Im Übrigen gilkt im Bereich der Aktivitäten der GAE die Kampfhundeverordnung Ba-Wü…>>. Guide-Academy-Europe behält sich die abschließende Beurteilung/ Entscheidung vor. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht nicht. Dem Halter obliegt die vollständige Aufsichts- und Führungspflicht nach den örtlich geltenden Gesetzen und Vorgaben. Für die Nahrung des Tieres und dessen medizinische Versorgung, Reise, allgemeine Vorbereitungen und Zoll-/Grenzangelegenheiten ist der Halter gänzlich eigenverantwortlich. Teilnehmende Hunde müssen über einen ausreichenden, ggf. den gesetzlich vorgeschrieben Impfschutz (auch des Gastlandes) verfügen, gechipt bzw. tätowiert sein und über eine Haftpflichtversicherung verfügen. Jeder Halter hat ausreichend Erste-Hilfe-Material (Hund!) und einen leichten Reisemaulkorb, eine kurze Leine und die Papiere des Hundes mitzuführen. Junghunde unter 12 Monaten, sowie läufige Hündinnen dürfen nicht teilnehmen. Der Halter erklärt mit seiner Anmeldung die Tauglichkeit seines Tieres gemäß der beschriebenen Vorgaben. Sofern unterwegs durch den Hund für die Umgebung nicht vertretbare (mittelbare oder unmittelbare) Gefahren oder andere qualitätsmindernde Faktoren eintreten, berechtigt dies zum Ausschluss von Hund und Halter ohne Anspruch auf Rückerstattung.
Hinweis:
Insbesondere bei Touren abseits der Zivilisation ist i.d.R. für verletzte oder kranke Hunde keine weitergehende oder veterinärdienstliche Hilfe planbar oder sichergestellt. Sofern der Hund sich verletzt obliegt es dem Halter sich Transport, Versorgung und medizinische Versorgung zu kümmern. Bei einem notwendigen Abbruch der Teilnahme an der Maßnahme entsteht GAE keine Rückzahlungspflicht.

Der Halter bestätigt mit seiner Buchungsunterschrift, für Kosten und Folgen von Erkrankung oder Verletzung vollumfänglich selber aufzukommen und stellt Guide-Academy-Europe diesbezüglich von allen Forderungen frei.

4. Allgemeine Risiken von Outdooraktivitäten
Die Teilnahme an allen Unternehmungen von Guide-Academy-Europe ist grundsätzlich freiwillig und geschieht in allen Einzelhandlungen währenddessen stets freiwillig und grundsätzlich auf eigene Gefahr. Zeitweilige Bewegung u.a. abseits von Wegen, im Wald und an Ufern sind regelmäßiger Teil von allen Outdoortätigkeiten. Trotz sorgfältigster Planung, Vorbereitung und Durchführung sind nicht vermeidbare Grundrisiken arttypisch. Diese können u.a. ausgehen von: Wetter, Eigenverhalten, Materialverhalten, Personenverhalten, Tieren, Bäumen, Gewässern, allgemeiner Umwelt. Hinzu kommt der allgemeine öffentliche (Straßen) Verkehr. Diese Einflüsse stellen keinen vom Veranstalter zu verantwortenden Mangel und keinen Grund für gänzliche oder anteilige Kosten-rückerstattung dar. Abseits der Wege besteht i.d.R. keine Wegesicherungspflicht des Forstes.

5. Leistungen
Grundlage des Vertrages sind die in Ausschreibung, Prospekt oder in gesonderten Aufstellungen beschriebenen Leistungen. Änderungen bedürfen stets der Schriftform und müssen von allen Parteien schriftlich (Mail oder Post) bestätigt werden. Notwendige Änderungen unterwegs liegen in der Verantwortung des Veranstalters. Gründe hierzu sind z.B.Wetter, Lawinen, Bergrutsch, Überflutung, Eisbruch, Kälteeinbruch, politische Unruhen, Bürgerkriegs-/Kriegszustände, andere Kampfhandlungen, kriminelle Handlungen gegen Personen/ die Gruppe, Epidemien/Seuchen/Pandemien, Unfällen, Feuer, bei der Feststellung von erheblich eingeschränktem Leistungsvermögen einzelner oder mehrerer Teilnehmer, wenn die sichere Durchführung der Unternehmung in Frage gestellt ist. Sofern Unfälle, Krankheiten von Tourenteilnehmern (auch Leitungspersonal) Änderungen in Zeitplan, Orten, Abläufen und Inhalten erfordern, hat dies Vorrang. Die von Guide-Academy-Europe. diesbezüglich getroffenen Entscheidungen bedürfen keiner Zustimmung. Hieraus resultierende notwendige Änderungen stellen keinen vom Veranstalter zu verantwortenden Mangel und keinen Grund für eine gänzliche oder anteilige Kostenrückerstattung dar. Als notwendig erkennbar werdende und im Rahmen der gültigen Gesetze (als leistbar erkennbare) allgemeine Erste-Hilfe-Maßnahmen, Teilnahme an Bergungen oder medizinische Unterstützungsleistungen insbesondere auf Winter-/ Kanu-/ Berg-/ Trekkingtouren abseits der Zivilisation oder ohne schnell verfügbarer, sanitätsdienstlicher Unterstützung von Feuerwehr etc. haben im Bedarfsfall absoluten Vorrang vor Fortsetzung der Veranstaltung. Dies betrifft auch die Hilfeleistungen gegenüber anderen Gruppen und Fremdpersonen. Der Rahmen und die Tragweite der Hilfeleistung hängen von allgemeinen, gesetzlichen Vorgaben und dem zumutbaren und persönlichen Hilfeleistungvermögen des Einzelnen ab. Die jederzeitige Sicherstellung der Sicherheit der Veranstaltungsteilnehmer hat dabei Priorität. Die vom örtlichen Leiter diesbezüglich getroffenen Entscheidungen bedürfen gemäß der AGB keiner Zustimmung. Der daraus ggf. resultierende Abbruch bzw. die Konsequenzen einer ggf. notwendigen, vorübergehenden Teilnahme an einer Hilfsmaßnahme stellen keinen vom Veranstalter zu verantwortenden Mangel und keinen Grund für gänzliche oder anteilige Kostenrückerstattung dar.

6. Haftung
Guide-Academy-Europe haftet für entstehende Sach-/ Personen- / Vermögens-/ Umweltschäden nur im Rahmen der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung.
Keine Haftungspflicht besteht seitens Guide-Academy-Europe
a. für private Ausrüstung/Besitztümer der Teilnehmer (Schäden, Verlust, Transportschäden, Verschmutzung, Diebstahl, Abnutzung )
b. für jegliche Schäden die unmittelbar oder mittelbar auf den Konsum von Drogen, Alkohol und anderen bewusstseins-/ motorik-/steuerungsverändernden Substanzen seitens eines Teilnehmers zurück zu führen sind
c. für durch Teilnehmer verursachte Schäden an Dritten, der Umwelt oder fremdem Eigentum

Der Teilnehmer haftet gegenüber Guide-Academy-Europe bei :
grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder vorsätzlich unsachgemäßer Nutzung, Verlust und Beschädigung von zur Verfügung gestelltem oder vom Veranstalter ausgeliehenem Material in Höhe des Ersatz- oder Neubeschaffungspreises.

7. Vertragsabschluss
Alle per e-mail oder per Post gesandten Schreiben, Informationen, Bestätigungen, Abschlüsse, Widerrufe gelten als schriftlich erstellt. Der Vertrag wird mit der Anmeldung verbindlich in Aussicht gestellt. Durch eine schriftliche Bestätigung (auch per Mail!) seitens Guide-Academy-Europe gilt der Vertrag als beiderseitig rechtsverbindlich abgeschlossen. Gerichtsstand ist Mannheim.

8. Zahlung
8.a. Unternehmungen die keine Guideausbildung oder mehrmodulige Lehrgänge darstellen:

14 Tage nach verbindlichem Vertragsabschluss wird grundsätzlich eine Anzahlung in Höhe von 50 % per Überweisung (in Ausnahmefällen bar gegen Quittung) fällig. 30 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn wird die Restsumme ohne Abzüge fällig. Abweichungen hiervon können sich durch Terminierung in der Rechnung ergeben. Bei zu später Zahlung kann der Veranstaltungsplatz ohne vorherige Rücksprache weitervergeben werden.

8.b.Lehrgänge:

Dies betrifft alle Guideausbildungen und mehrmodlige Lehrgänge. Dies sind die Ausbildungen/Spezialisierungen als:

  • Trekking Guide
  • Nature Walking Guide
  • OutdoorGuide
  • Wilderness Guide
  • Dog-Trekking-Guide
  • Winter Guide
  • Kanu Guide
  • Schneeschuh Guide

Für diese Lehrgänge wird 14 Tage nach Erhalt der Rechnung eine Anzahlung von 20 % auf den Gesamtlehrgangspreis fällig. Bei (auch teilweise) ausbleibender Anzahlung kann der Lehrgangsplatz ohne Rücksprache weitergegeben werden. Die Restsumme kann je nach Vereinbarung als Gesamtsumme VOR dem Lehrgangsstart oder als Einzelzahlung VOR den jeweiligen Modulen bezahlt werden. Für die Module ergeht jeweils eine Einzelrechnung vorab auf elektronischem Wege zu.

9. Rücktritt

09.1. Allgemein

a. Der Rücktritt von der gebuchten Veranstaltung muss stets schriftlich VORAB erfolgen (Brief oder Mail). Die Höhe der Stornokosten ist bei Workshops/einteiligen Weiterbildungen gestaffelt und rechnet ab Posteingang bei Guide-Academy-Europe. Neben den Stornokosten fällt eine einmalige Arbeitsaufwandsentschädigung an.

b. Bei mehrmoduligen Lehrgängen und mehrteiligen Weiterbildungen siehe Nr. 09.6

c. Schlechtwetterprognosen (ausser verbindliche, amtliche Unwetterwarnungen/amtliche Sturmwarnungen! Achtung: App-Ansagen, die nicht auf amtlichen Verlautbarungen oder Vorgaben seitens einer Fachbehörde basieren, fallen nicht hierunter!) stellen keinen Anlass für vollständigen oder teilweisen kostenfreien Rücktritt oder eine Verlegung der Veranstaltung dar.

d. KFZ-Pannen, ausfallende Bahn-/Flugverbindungen stellen keinen Anlass für vollständigen oder teilweisen kostenfreien Rücktritt oder eine Verlegung der Veranstaltung dar. Die zeitgerechte Anreise liegt im Gestaltungsbereich des Teilnehmers und unterliegt keinerlei Zugriff oder Regulation durch Guide-Academy-Europe. Die vertraglich begründete Zahlungsverpflichtung bleibt vollumfänglich bestehen.

e. Krankheit des Kunden oder innerhalb seines familiären/ sozialen/beruflichen Umfeldes stellt keinen Anlass für vollständigen oder teilweisen kostenfreien Rücktritt oder eine Verlegung der Veranstaltung dar. Die vertraglich begründete Zahlungsverpflichtung bleibt vollumfänglich bestehen.

f. Dienstliche/berufliche Verhinderung des Kunden stellt keinen Anlass für vollständigen oder teilweisen kostenfreien Rücktritt oder eine Verlegung der Veranstaltung dar. Wir empfehlen den Abschluss einer entsprechenden Versicherung. Die vertraglich begründete Zahlungsverpflichtung bleibt vollumfänglich bestehen.

g. Liquiditätsprobleme des Kunden/zeitweiliger Nichtzugriff auf Geldmittel seitens des Kunden stellen keinen Anlass für vollständigen oder teilweisen kostenfreien Rücktritt oder eine Verlegung der Veranstaltung dar. Die vertraglich begründete Zahlungsverpflichtung bleibt vollumfänglich bestehen.

h. Bei ausbleibenden Zahlungen, zu deren Leistung der Kunde sich bei Vertragsschluss verpflichtet hat, oder die aufgrund Rücktritt fällig werden, werden ggf. zeitnah an ein Inkassounternehmen weitergereicht.

i. Personen, die sich in Vorkenntnis/berechtigter Vermutung ihrer Nichtfähigkeit zu eine korrekten Zahlung trotzdem anmelden und /oder an Maßnahmen teilnehmen, werden wegen (versuchten) Betruges/Leistungserschleichung strafrechtlich belangt.

j. Sofern TN während einer Maßnahme unvorhersehbar in Zahlungsschwierigkeiten kommen, haben die Möglichkeit mit GAE das rechtzeitige Gespräch für eine Lösungsfindung zu suchen. Grundsätzlich bleibt die vertraglich begründete Zahlungsverpflichtung aber bestehen. Ein grundsätzlicher Rechtanspruch auf Forstsetzung der Maßnahme besteht nicht.

k. Es bestehen die Möglichkeiten zur Gesamtzahlung, modulweisen Zahlung sowie nach Absprache ggf. zu gesonderten Zahlungsvereinbarungen. Das Verfahren wird zwischen GAE und Kunde jeweils im Einzelfall vorab geklärt.

09.2. Ersatzteilnehmer

Verhinderte Teilnehmer können ggf. nach zuvor erfolgter Absprache einen Ersatzteilnehmer benennen. Dabei wird eine Gebühr vom ursprünglichen Teilnehmer erhoben. Diese entspricht der Arbeitsaufwandsentschädigung und steht in keinem Zusammenhang mit den zu entrichtenden Gebühren durch den neuen Teilnehmer! Ein Rechtsanspruch auf Benennung eines Ersatzteilnehmers besteht nicht per se! GAE behält sich die abschließende Regelung im Einzelfall vor.

09.3. Rückerstattung von bereits geleisteten Anzahlungen

a. Rückerstattungen erfolgen unbar binnen 30 Kalendertagen ab dem schriftlichen Kündigungseingang.

09.4. Rücktrittskosten allgemein

a. Diese setzen sich zusammen aus:

Einmalige Arbeitsaufwandsentschädigung i.d.R. 80,- €
zuzgl.
Stornogebühren bzw. Restkostenzahlung

09.5. Rücktrittskosten bei Workshops/einteilige Weiterbildungen

a. Bereits erfolgte Teilzahlungen werden abzüglich einer Arbeitsaufwandsentschädigung in Höhe von pauschal € 30,- (netto) je zurücktretendem Teilnehmer für bereits geleistete Planungs- und Vorbereitungsarbeit zuzüglich der untenstehend gelisteten, gestaffelten Stornogebühren binnen 30 Kalendertagen rückerstattet.

b. Storno:

  • bis 121 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei
  • 120 bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn 15 %
  • bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn 20%
  • bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 30%
  • bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50%
  • bis 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn 75 %
  • am Vortag der Veranstaltung 90%
  • Rücktritt am Tag des Veranstaltungsbeginn 100%
  • Nichterscheinen 100%

09.6. Rücktrittskosten bei mehrteiligen Ausbildungen und mehrteiligen Weiterbildungen

a. Rücktritt VOR Lehrgangsstart

Bereits erfolgte Teilzahlungen werden abzüglich einer pauschalen Arbeitsaufwandsentschädigung in Höhe von € 80,-(netto) je rücktretendem Teilnehmer für bereits geleistete Planungs- und Vorbereitungsarbeit zuzüglich der untenstehend gelisteten, gestaffelten Stornogebühren binnen 30 Kalendertagen rückerstattet.

Storno:

  • 180 bis 120 Tage vor Lehrgangsbeginn 10% des Gesamtnettopreises
  • Bis 90 Tage vor Lehrgangsbeginn 15 % des Gesamtnettopreises
  • bis 60 Tage vor Lehrgangsbeginn 20% des Gesamtnettopreises
  • bis 30 Tage vor Lehrgangsbeginn 30% des Gesamtnettopreises
  • bis 10 Tage vor Lehrgangsbeginn 50% des Gesamtnettopreises
  • bis 2 Tage vor Lehrgangsbeginn 75 % des Gesamtnettopreises
  • am Vortag des Lehrgangsbeginnes 90% des Gesamtnettopreises
  • Rücktritt am Tag des Lehrgangsbeginn 100% des Gesamtnettopreises
  • Nicht erscheinen 100% des Gesamtnettopreises

b. Abbruch/Rücktritt während einer mehrmoduligen Ausbildung/einer mehrmoduligen Weiterbildung

Bereits erfolgte Teilzahlungen/Gesamtzahlungen werden bei einem Abbruch/Rücktritt nach Lehrgangsstart/Weiterbildungsstart nicht zurückerstattet! Bei Rücktritt während des Lehrganges/während der Weiterbildung fallen in jedem Fall die Restkosten von noch nicht bezahlten Gebühren, zu deren Zahlung sich der TN bei Vertragsschluss (mit Zusendung der Anmeldebestätigung) vertraglich und damit verbindlich verpflichtet hat, in voller Höhe binnen 14 Tagen an. Säumige Zahlungen werden danach umgehend und ohne weitere Ankündigung an ein Inkassounternehmen abgetreten.

09.7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Leistungen, die vom Kunden nicht in Anspruch genommen wurden, z.B. frühere Abreise auf eigenen Wunsch (auch familiäre/ gesundheitliche/ berufliche Veranlassung, selbst entschiedene Nichtteilnahme an Teilen der Veranstaltung, Auslassen von Mahlzeiten, Nichtannahme von gebuchten Unterkünften), die ihm aber ordnungsgemäß angeboten wurden, werden nicht zurückerstattet.

Sofern diese nicht genutzten Leistungen prüfungsrelevant in Ausbildungen sind, kann davon das Bestehen oder Nichtbestehen des Lehrganges abhängen.

10. Photos, Videos, Tonaufnahmen
Bilder, Audio-/Videoaufnahmen werden nur mit Zustimmung der Personen erstellt und gespeichert. Während der Veranstaltungen von Guide-Academy-Europe erstellte Bild- und Filmträger aller Art, auch mit Personenabbildungen die zur Kenntlichmachung der Person dienlich sind, stehen Guide-Academy-Europe nur im Rahmen gesetzlicher Vorgaben zur Verfügung, sofern gemäß DSGVO hierzu eine gesetzlich bedingte oder durch den Teilnehmer schriftlich erklärte Ermächtigung zur Erstellung, Speicherung und Nutzung hierzu erteilt und nicht schriftlich zurück genommen wird. Gleiches gilt für Tonträger aller Art. Die Bereitstellung erstellter Aufnahmen ist keine vertragsgemäße Leistung und bedarf der schriftlichen Ermächtigung seitens des Teilnehmers, sofern sie an Dritte weitergegeben werden sollen.
Tonträger und Bildträger aller Art werden nicht veräußert oder anderen Personen/Institutionen entgeltlich zur Verfügung gestellt. Für die unentgeltliche Weitergabe ist die Zustimmung der gezeigten Person(en) notwendig. Erteilte Zustimmungen jeder Art zum Umgang mit personenbezogen Daten können jederzeit widerrufen werden, es besteht auf Anfrage ein jederzeitiges Auskunftsrecht seitens des Teilnehmers und eine Auskunftspflicht seitens des Veranstalters, über Speicherung, Art und Umfang, Nutzung und Verbleib von Daten.

11. Unterkunft, Verpflegung, Hygiene
Alle Outdoorunternehmungen unterliegen hierbei arttypischen Einschränkungen.
Dies betrifft u.a.:
1. Unterkünf11
2. Verpflegung/ Kochmöglichkeiten
3. Sanitäreinrichtungen.

Die zu erwartenden Bedingungen werden im Vorfeld ausreichend beschrieben und erläutert. Vor Veranstaltungsbeginn erkennbare Änderungen werden rechtzeitig bekanntgegeben

11.1.Unterkünfte
Vorgefundene Unterkünfte (z.B. einfache Schutzhütten, Unterstände…), sowie gemeinsam genutzte Gemeinschaftszelte/-lager werden gemeinsam mit den Teilnehmern hergerichtet bzw. auf – und abgebaut.

11.2 Verpflegung/ Kochmöglichkeiten
Folgende Verpflegungskonditionen sind möglich und werden in der Ausschreibung erläutert.

11.2.a Vollverpflegung
Der Veranstalter ist für die Stellung der gesamten Verpflegung im Rahmen der Veranstaltung verantwortlich. Deren Kalkulation, Menge und Art werden auf die Rahmenbedingungen der Veranstaltung zugeschnitten. Gemeinschaftsverpflegung wird i.d.R. durch die Teilnehmer selber und ggf. unter Anleitung zubereitet. Insbesondere auf mehrtägigen Trekkingtouren fehlende Kühleinrichtungen sind eine arttypische Einschränkung. Dies stellt keinen vom Veranstalter zu verantwortender Mangel dar. Ggf. bereitgestellte Verpflegung wird in ihrer Art auch hierauf abgestimmt. Für eigene, mitgeführte Verpflegung sind die Teilnehmer eigenverantwortlich. Sofern touristische oder gastronomische Einrichtungen aufgesucht werden, sind Getränke und Sonderwünsche i.d.R. vom Teilnehmer selber zu bezahlen. Abweichungen hiervon werden in der Ausschreibung explizit erwähnt. Im Einzelfall kann auf Ernährungsbesonderheiten bedingt Rücksicht genommen werden, sofern dies rechtzeitig angemeldet und besprochen worden sind. Diesbezügliche Absprachen und Vereinbarungen müssen durch den Teilnehmer VOR der Unternehmung erfolgen. Die letztendliche Entscheidung hierüber liegt bei Guide-Academy-Europe.

11.2.b Selbstversorgung
Der Teilnehmer bringt seine eigenen Verpflegung mit. Weitergehende Beratung kann im Vorfeld auf Anfrage ohne Gewähr erbracht werden. Einfuhrbestimmungen von Reiseländern zu beachten ist Sache des Teilnehmers. Der Teilnehmer hat für seine gesamte Verpflegung, Kochausstattung und Brennstoffe, deren ausreichende Menge, Qualität, Lagerung, sicheren Transport, Zollkonformität selber zu sorgen.
Die Verpflegung muss den Anforderungen der Tour entsprechen. Sofern dies erkennbar nicht der Fall ist, ist den Hinweisen des verantwortlichen Leiters Folge zu leisten, um Mangelernährung zu vermeiden. Fehlende, untaugliche Nahrungsmittel berechtigen Guide-Academy-Europe zum Teilnahmeausschluss, wenn der Mangel nicht in angemessener Zeit oder nur unter unverhältnismäßigem Aufwand durch den Teilnehmer zu beheben ist oder der Teilnehmer dies nicht zu erbringen gewillt ist. Entstehende Kosten gehen zur Gänze zu Lasten des betroffenen Teilnehmers.

11.3.c Mischform

Der Veranstalter teilt den TN rechtzeitig mit, was inkludiert ist und was sie selber mitzubringen haben.. Im Übrigen gelten die Bestimmungen nach 11.2.a und 11.2.b!

11.3 Sanitäreinrichtungen

Diese sind unterwegs, insbesondere bei Outdoorunternehmungen jeder Art oft sehr einfach gehalten und entsprechen meist nicht oder nur bedingt dem gewohnten heimischen Standard. Dies gilt insbesondere für OutdoorCamps, Berghütten, Hirtenunterkünfte oder Almen und Zeltplätze. In Alpin- und ausgedehnten Forstbereichen oder in OutdoorCamps können Sanitäreinrichtungen fehlen und müssen ggf. selber erstellt und gereinigt werden. Wo nötig, sind Teilnehmer daran nach ihren Möglichkeiten beteiligt.

12. Pflichten des Teilnehmers

a. Allgemeines
Bei allen Aktivitäten von Guide-Academy-Europe sind grundsätzlich die Gesetze des Aufenthaltslandes, Natur-/Umweltschutzgesetze, ggf. Dienst– bzw. Nationalparkvorschriften zu befolgen. Im Rahmen von notwendig werdenden Erste-Hilfe-Leistungen sind auch die Teilnehmer zur Leistung gemäß den Gesetzen des Aufenthaltslandes verpflichtet. Erkrankungen und Verletzungen haben Veranstaltungsteilnehmer dem verantwortlichen Leiter von Guide-Academy-Europe umgehend unter Nennung der Umstände mitzuteilen. Ggf. schließt das die Benennung von Zeugen oder Beteiligten sowie das zeitnahe Ausfüllen einer ausführlichen Unfallmeldung ein.
Ausrüstung
Die Teilnehmer sind für ihre taugliche Ausrüstung verantwortlich. Beratung ist auf Anfrage möglich. Fehlende oder untaugliche Ausrüstung eines Teilnehmers bei Veranstaltungsbeginn berechtigen den verantwortlichen Leiter nach eigenem Ermessen zum Ausschluss von der Veranstaltung. Sich hieraus ergebende Kosten sind vom Teilnehmer zu tragen. Sofern Material vom Veranstalter entliehen wird, haftet der Nutzer gemäß den AGB.

13. Rahmenbedingungen von Touren, Seminaren etc.
Guide-Academy-Europe verpflichtet sich, die Gesetze und Vorschriften des Aufenthaltslandes, die Regeln des fairen Geschäftsverhaltens und allgemeine Sicherheits – und Naturschutzvorschriften zu beachten. Alle Tätigkeiten werden nach bestem Wissen und Gewissen ausgeführt. Wenn die Durchführung der Unternehmung durch äußere Gefahren nicht mehr sicher zu gewährleisten ist, ist der verantwortliche Leiter von TREKK N GUIDE.Die Outdoorprofis. zum Abbruch von Unternehmungen bzw. zur Änderung von Ablaufplänen berechtigt und ggf. verpflichtet. Dies können z.B. Wetter, Lawinen, Bergrutsch, Überflutung, Eisbruch, Kälteeinbruch, politische Unruhen, Bürgerkriegs-/ Kriegszustände, andere Kampfhandlungen, kriminelle Handlungen gegen die Gruppe, Epidemien, Unfälle, Feuer etc. sein.
Gleiches gilt für Ausschlüsse von Teilnehmern bei der Feststellung von erheblich eingeschränktem Leistungsvermögen von Teilnehmern während einer Veranstaltung, wenn die weitere, sichere Durchführung der Unternehmung als Ganzes in Frage gestellt oder in der Qualität/ den ordnungsgemäßen Abläufen massiv beeinträchtigt ist. Ausschlüsse können auch unterwegs ausgesprochen werden. Anfallende Rückführungskosten sind vom berechtigterweise ausgeschlossenen Teilnehmer zu tragen. Berechtigte Ausschlüsse stellen keinen vom Veranstalter zu verantwortenden Mangel und keinen Grund für gänzliche oder anteilige Kostenrückerstattung dar.
Guide-Academy-Europe ist berechtigt, einen Veranstaltungstermin kurzfristig abzusagen, terminlich/örtlich zu verlegen, wenn äußere, vom Veranstalter nicht beeinflussbare Gefahren oder Veränderungen der Rahmenbedingungen die sichere bzw. aus-schreibungsgemäße Durchführung bereits vor Veranstaltungsbeginn in Frage stellen. Dies können z.B. unerwartete Kostensteigerungen, Wetter, Lawinen, Bergrutsch, Überflutung, Eisbruch, Kälteeinbruch, politische Unruhen, kriminelle Handlungen gegen die Gruppe, Epidemien, Feuer etc. sein. Gleiches gilt bei der Feststellung von erheblich ein-geschränktem Leistungsvermögen von Teilnehmern, wenn die sichere bzw. ausschreibungsgemäße Durchführung der Unternehmung bereits vor Veranstaltungsbeginn in Frage gestellt ist. Ein Ausweichtermin wird den angemeldeten Teilnehmern zeitnah angeboten.
Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Entscheidung verfügbaren Informationen und die vor Ort erkennbaren Umstände. Die von Guide-Academy-Europe aufgrund der zum Entscheidungszeitpunkt bekannten Informationen getroffene Entscheidung gemäß der AGB bedarf keiner Zustimmung betroffener Personen. Dies ist kein vom Veranstalter zu verantwortender Mangel und stellt keinen Grund für gänzliche oder anteilige Kostenrückerstattung dar.

14. Ausfall von Leitungspersonal
a. Sofern der Touren-/ Seminarleiter aufgrund z.B. einer schweren Krankheit, gegen ihn gerichtete Straftat oder eines Unfalles leitungsunfähig wird, übernimmt der Co-Guide die Führung. Er/ Sie veranlasst weitere Schritte gemäß seiner Lagebeurteilung nach den vor Ort zu diesem Zeitpunkt erkennbaren Umständen und vorliegenden Informationen. W.m. führt er/ sie die Teilnehmer zu einer sicheren Unterkunft, zu einer Behörde oder einer erreichbaren Rettungseinrichtung. Sofern nicht durch bestehende allgemeine Gesetze und /oder situationsbezogene Verhaltensaufforderungen einer Behörde, Forst, die Polizei etc. Vorgaben gemacht werden, liegt die Entscheidung zu Abbruch oder Fortsetzung der Unternehmung bei dem vor Ort verantwortlichen Leiter von Guide-Academy-Europe.

b. Die Ausführungen behördlicher Anordnungen haben Vorrang vor Tourenfortsetzung und stellen keinen vom Veranstalter zu verantwortenden Mangel und keinen Grund für gänzliche oder anteilige Kostenrückerstattung dar.

c. Vorrang hat in allen Belangen die Sicherheit der Gruppe. Regelungen des Aufenthaltslandes zur Ersten-Hilfe-Leistung gegenüber hilflosen oder verunfallten Personen bestehen weiter.

15. Unwirksamkeit einzelner Nummern/Abschnitte/Paragraphen:
Sofern einzelne genannte Teile der AGB ungültig werden, hat dies keinen Einfluss auf die weiterbestehende Wirksamkeit der verbleibenden Teile der AGB.

Wir hoffen, alle Punkte exakt beschrieben und für unsere Kunden offen, transparent und verständlich dargelegt zu haben. Sofern Sie dennoch Fragen haben, fragen Sie uns bitte an.